Nach den rechtlichen Bedenken von Stadträtin Oppitz-Plörer zur Bestellung-des Finanzdirektors ist selbiger bis zur Klärung vom Dienst frei zu stellen.


„Wer, wenn nicht Stadträtin Oppitz-Plörer (FI) kann aufgrund ihrer 8-jährigen politischen Erfahrung als Innsbrucker Bürgermeisterin besser einschätzen, ob die Bestellung des Finanzdirektors rechtswidrig erfolgte, oder nicht“, stellt GR Depaoli in den Raum. „Es ist daher höchst bedenklich, wenn selbst Ex-Bürgermeisterin und Stadträtin Oppitz-Plörer eine „rechtswidrige“ Bestellung des Finanzdirektors lt. Medienberichten ortet, und es ist ein Gebot der Stunde, dass die Rechtmäßigkeit der Bestellung des neuen Finanzdirektors von unabhängigen Rechtsexperten auf Herz und Nieren geprüft wird!“, so Depaoli.
„Finanzdirektor Johannes Müller ist bis zur rechtlichen Abklärung ob die Bestellung des Finanzdirektors überhaupt rechtskonform war umgehend von Bürgermeister Georg Willi vom Dienst frei zustellen, da die Stadt Innsbruck ansonsten Gefahr läuft, dass ein möglich rechtswidrig bestellter Finanzdirektor für das Budget 2021 mitverantwortlich zeichnet bzw. weiterhin schwerwiegende Entscheidungen für die Stadt Innsbruck trifft, die er womöglich rechtlich so nicht hätte treffen dürfen!“, fordert Gemeinderat Gerald Depaoli.
„Sollte Bürgermeister Georg Willi den neuen Finanzdirektor bis zur endgültigen rechtlichen Klärung der Rechtskonformität der Bestellung trotzdem im Amt belassen, und es stellt sich heraus, dass dessen Bestellung als Finanzdirektor „rechtswidrig“ war, käme das einem Amtsmissbrauch gleich!“, warnt Gemeinderat Gerald Depaoli Bürgermeister Georg Willi.

Team Gerechtes Innsbruck