Bürgermeister Georg Willi ist der Rechtsauffassung, dass die Ausstellung von Anwohnerparkkarten gemäß Tiroler Bauordnung zu versagen ist!
Utl:GR Gerald Depaoli: „Die grünen Innsbrucker Verkehrspolitiker Bgm. Georg Willi und Uschi Schwarzl missbrauchen mutmaßlich die Tiroler Bauordnung, um Innsbrucker Anwohnern, die ihnen zustehenden Anwohnerparkkarten, zu verweigern!“
„Bereits im Oktober 2021 hat sich das Gerechte Innsbruck schriftlich an das Verkehrsressort gewandt, da es immer mehr Beschwerden darüber gab, dass Anwohnerinnen und Anwohnern willkürlich die Ausstellung einer Anwohnerparkkarte verweigert wurde, und man selbiges seitens der Stadt Innsbruck mit höchstgerichtlichen Entscheidungen begründe“, teilt GR Gerald Depaoli mit.
„In einem Antwortschreiben argumentiert das von den Innsbrucker Grünen geführte Verkehrsressort, dass gemäß §8 Abs. 3 TBO 2018 die für die Errichtung von Wohnraum erforderlichen Abstellmöglichkeiten höchstens 300 m, gemessen nach der kürzesten Wegverbindung, von der betreffenden baulichen Anlage errichtet/nachgewiesen werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Entfernung überschritten werden. Für die Ausstellung einer Anwohnerparkkarte bedeutet das, dass, wenn zumindest im Umkreis von 300 m (gemessen nach der kürzesten Wegverbindung) des Hauptwohnsitzes ein privater Abstellplatz zur Verfügung steht bzw. angemietet werden kann, die Ausstellung der Anwohnerparkkarte zu versagen ist. Es handelt sich dabei um bundes- und landesgesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen, die höchstgerichtlich präzisiert wurden und die im Ermittlungsverfahren zur immerhin bescheidmäßigen Ausstellung einer Anwohnerparkkarte erhoben werden müssen“, zitiert GR Gerald Depaoli.
„Dass selbst der für Verkehrs- und Straßenrecht zuständige Bürgermeister höchstpersönlich lt. einer Anfragebeantwortung die Rechtsauffassung vertritt, dass die Ausstellung von Anwohnerparkkarten gemäß Tiroler Bauordnung zu versagen ist, ist eine fachliche Bankrotter-Klärung von Georg Willi, welcher den Innsbruckern erklären soll, was die Tiroler Bauordnung, also eine komplett andere Gesetzeslage, mit der Vergabe von Anwohnerparken zu tun haben soll? Die Wahrheit ist: die grünen Innsbrucker Verkehrspolitiker Bgm. Georg Willi und Stadträtin Uschi Schwarzl missbrauchen mutmaßlich die Tiroler Bauordnung, um Innsbrucker Anwohnern, die ihnen zustehenden Anwohnerparkkarten, zu verweigern! Wir haben es wieder mit einem Willkürakt grüner Verkehrspolitik zu tun, welche nur darauf abzielt, den Innsbrucker Autofahrerinnen und Autofahrern das Leben so schwer, wie möglich zu machen“, sagt GR Gerald Depaoli, welcher allen Anwohnerinnen und Anwohnern, denen aufgrund der Tiroler Bauordnung die Ausstellung einer Anwohnerparkkarte durch das von den Innsbrucker Grünen geführte Verkehrsressort verweigert wird, dementsprechende Unterstützung zusichert.