Rechtsmeinung des Landes Tirol erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Wahlanfechtung der Bürgermeinster-Direktwahl
GR Depaoli: „Indem das Land Tirol die Innsbrucker Wahlordnung, also ein Landesgesetz, der Tiroler Landesverfassung gleichstellt, erhöht das Land Tirol, die Chancen auf eine erfolgreiche Wahlanfechtung der Bürgermeister-Direktwahl, und somit auch der Gemeinderatswahl wesentlich!“
„Seit öffentlich bekannt wurde, dass das Gerechte Innsbruck beim Verfassungsgerichtshof eine Wahlanfechtung wegen der Bürgermeister-Direktwahl, und somit der Gemeinderatswahlwahl einbringen wird – gehen offensichtlich die Wogen hoch. Erfreulich ist, dass sich auch Juristinnen und Juristen nicht nur aus Innsbruck beim Gerechten Innsbruck melden, und ihre Rechtsmeinung uns gegenüber beratend kundtun! Zusammenfassend kommt das Gerechte Innsbruck nach den gestrigen höchst interessanten Gesprächen mit tatsächlich politisch unabhängigen Juristen zum Schluss: Indem das Land Tirol die Innsbrucker Wahlordnung, also ein Landesgesetz, der Tiroler Landesverfassung gleichstellt, erhöht das Land Tirol, die Chancen auf eine erfolgreiche Wahlanfechtung der Bürgermeister-Direktwahl, und somit auch der Gemeinderatswahl wesentlich!,“ teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit.
„Ob die Wahlanfechtung des Gerechten Innsbruck schlussendlich erfolgreich sein wird, oder nicht, das entscheidet auch immer noch der Verfassungsgerichtshof nach sorgfältiger Prüfung, und nicht das Land Tirol, welches ohne Kenntnis der genauen Begründung für die Wahlanfechtung und ohne sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes, eine subjektive Rechtsmeinung mitteilte, und das obwohl auch das Land Tirol als Behörde und somit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Objektivität gemäß den gesetzlichen Vorschriften mutmaßlich verpflichtet wären!“, so Gemeinderat Gerald Depaoli abschließend.