Muss die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2024 aufgrund eines Formalfehlers der Tiroler Landesregierung aufgehoben werden?
GR Depaoli: “Es ist nicht auszuschließen, dass die Bürgermeister- undGemeinderatswahl 2024 aufgrund eines mutmaßlichen Formalfehlers der Tiroler Landesregierung aufgehoben werden bzw. die Verteilung der Mandate ohne die 4% Hürde erfolgen muss!“
„Die Tiroler Landesregierung hat am 10. Jänner 2024 per Kundmachung nach § 3 Abs. 1 der Innsbrucker Wahlordnung zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 45/2023, die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Landeshauptstadt Innsbruck ausgeschrieben, und nicht, wie man eigentlich meinen möchte, nach der Innsbrucker Wahlordnung zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 77/2023, bei welchem unter anderem auch das Gesetz für die 4% Hürde kundgemacht wurde!“, teilt
Gemeinderat Gerald Depaoli mit.
„So wie es aussieht handelt es sich dabei um einen mutmaßlich schweren Formalfehler der Tiroler Landesregierung mit mutmaßlich weitgehend rechtlichen Folgen. Einerseits muss rechtlich geklärt werden, warum die Tiroler Landesregierung in der Kundmachung der Ausschreibung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl vom 10. Jänner 2024 nicht das bereits am 16. November 2023 kundgemachte Gesetz LGBl Nr. 77/2023 und stattdessen die Innsbrucker Wahlordnung, zuletzt geändert durch das LGBI Nr.45/2023, kundgemacht am 9. Juni 2023, zitierte. Ob die Kundmachung der Ausschreibung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl durch die Tiroler Landesregierung aufgrund des mutmaßlichen schweren Formalfehlers somit rechtswidrig ist, und aufgrund dessen die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl sogar aufgehoben und für nichtig erklärt werden muss, wird der Verfassungsgerichtshof aufgrund der Wahlanfechtung des Gerechten Innsbruck entscheiden müssen!“, so Gemeinderat Gerald Depaoli.
„Andererseits gilt es natürlich rechtlich zu prüfen, ob sich die für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl zuständige Wahlbehörde bei der Durchführung der Wahl, der Ermittlung der Ergebnisse und der Verteilung der Mandate nicht an die Innsbrucker Wahlordnung geändert durch das Gesetz LGBI Nr. 45/2023, also mit Stand Juni 2023, hätte halten müssen, also an eine Innsbrucker Wahlordnung, die zu diesem Zeitpunkt noch keine 4% Hürde für Wählergruppen und andere Änderungen vorgesehen hat. Auch diesen Sachverhalt wird sich nicht nur der Verfassungsgerichtshof genau ansehen
müssen, sondern natürlich auch die zuständige Wahlbehörde, wie natürlich auch der Landesgesetzgeber, die Tiroler Landesregierung!“, so Gemeinderat Gerald Depaoli.
“Es ist nicht auszuschließen, dass die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2024 aufgrund eines mutmaßlichen Formalfehlers der Tiroler Landesregierung aufgehoben werden bzw. die Verteilung der Mandate ohne die 4% Hürde erfolgen muss!“, so Gemeinderat Gerald Depaoli abschließend.