Depaoli: „Es kann nicht sein, dass für einen offensichtlichen Stadtrechtsbruch des Innsbrucker Bürgermeisters die Innsbrucker Steuerzahler zur Kasse gebeten wer-den! Das ist nicht gerecht!“
„Nachdem gemäß §36, Innsbrucker Stadtrecht, nur ein rechtskundiger Mitarbeiter des Magistrats zum Magistratsdirektor bestellt werden darf, gab es keinerlei rechtli-che Grundlage für eine externe Stellenausschreibung, welche den Innsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern garantiert wieder zigtausende Euro kosten wird! Das bedeutet im Klartext, dass jetzt die Innsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für einen Stadtrechtsbruch von Georg Willi schonungslos zur Kasse gebeten werden, anstatt dass der Bürgermeister zumindest den Anstand hätte seinen Fehler einzugestehen, und die Kosten für diese völlig unnötige externe Stellenausschreibung aus eigener Tasche übernimmt!“, so Gemeinderat Gerald Depaoli.
„Das Gerechte Innsbruck sieht sich daher veranlasst im Sinne der Innsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rechtlich prüfen zu lassen, ob die Stadt Innsbruck nicht von Amts wegen verpflichtet wäre sich an Bürgermeister Georg Willi bzgl. der Kosten der externen Stellenausschreibung schadlos zu halten. Es kann nicht sein, dass für einen offensichtlichen Stadtrechtsbruch des Innsbrucker Bürgermeisters die Innsbru-cker Steuerzahler zur Kasse gebeten werden! Das ist nicht gerecht!“, schließt Gemeinderat Depaoli.