Bürgermeister Georg Willi soll Voranschlagentwurf für das Finanzjahr 2021 den GemeindebürgerInnen zur Einsicht online zur Verfügung stellen!
Depaoli: „ Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass in Zeiten von Corona die GemeindebürgerInnen nicht persönlich ins Stadtmagistrat gehen müssen, um Einsicht in den Voranschlagsentwurf nehmen zu können!“
Gemäß § 57, Innsbrucker Stadtrecht hat der Bürgermeister dem Gemeinderat spätestens bis zum 15. November den Entwurf des Voranschlages für Bürgermeister Georg Willi soll Voranschlagentwurf für das Finanzjahr 2021 den GemeindebürgerInnen zur Einsicht online zur Verfügung stellen!
Depaoli: „ Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass in Zeiten von Corona die GemeindebürgerInnen nicht persönlich ins Stadtmagistrat gehen müssen, um Einsicht in den Voranschlagsentwurf nehmen zu können!“
Gemäß § 57, Innsbrucker Stadtrecht hat der Bürgermeister dem Gemeinderat spätestens bis zum 15. November den Entwurf des Voranschlages für das kommende Finanzjahr vorzulegen. Vor der Vorlage an den Gemeinderat ist der Entwurf durch zwei Wochen im Stadtmagistrat zur allgemeinen Einsicht aufzu-legen. Die Auflegung ist öffentlich kundzumachen. Innerhalb der Auflagefrist können die Gemeindebewohner gegen den Entwurf beim Stadtmagistrat schriftlich Einwendungen erheben.
„Auch wenn Bgm. Georg Willi die Auflegung des Voranschlagsentwurfes für das Finanzjahr 2021 auf der Amtstafel stadtrechtskonform kundgemacht hat, ist es für das Gerechte Innsbruck nicht nachvollziehbar, warum der Vorschlagsentwurf in Zeiten von Corona lediglich durch zwei Wochen während der Amts-stunden zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr in einem einzigen Zimmer im Stadtmagistrat, und nicht zusätzlich online auf der Homepage der Stadt Innsbruck den GemeindebürgerInnen zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird. Das Gerechte Innsbruck fordert daher Bürgermeister Georg Willi zum Schutze der GemeindebürgerInnen und der MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates auf den Voranschlag-entwurf für das Finanzjahr 2021 auf der Homepage der Stadt Innsbruck online zu stellen, um den Innsbrucker GemeindebürgerInnen eine risikolose Einsichtnahme in den Voranschlagsentwurf für das Finanzjahr 2021 zu ermöglichen!“ so Gemeinderat Gerald Depaoli. Das kommende Finanzjahr vorzulegen. Vor der Vorlage an den Gemeinderat ist der Entwurf durch zwei Wochen im Stadtmagistrat zur allgemeinen Einsicht aufzu-legen. Die Auflegung ist öffentlich kundzumachen. Innerhalb der Auflagefrist können die Gemeindebewohner gegen den Entwurf beim Stadtmagistrat schriftlich Einwendungen erheben.
„Auch wenn Bgm. Georg Willi die Auflegung des Voranschlagsentwurfes für das Finanzjahr 2021 auf der Amtstafel stadtrechtskonform kundgemacht hat, ist es für das Gerechte Innsbruck nicht nachvollziehbar, warum der Vorschlagsentwurf in Zeiten von Corona lediglich durch zwei Wochen während der Amts-stunden zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr in einem einzigen Zimmer im Stadtmagistrat, und nicht zusätzlich online auf der Homepage der Stadt Innsbruck den GemeindebürgerInnen zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird. Das Gerechte Inns-bruck fordert daher Bürgermeister Georg Willi zum Schutze der Gemeindebür-gerInnen und der MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates auf den Voranschlags-entwurf für das Finanzjahr 2021 auf der Homepage der Stadt Innsbruck online zu stellen, um den Innsbrucker GemeindebürgerInnen eine risikolose Einsichtnahme in den Voranschlagsentwurf für das Finanzjahr 2021 zu ermöglichen!“ so Gemeinderat Gerald Depaoli.