Bürgermeister Georg Willi hat schon wieder das Innsbrucker Stadtrecht gebrochen!!!
Utl.GR Depaoli:„Mit der Zurückweisung des Dringenden Mehrparteienantrages, um die Erfahrung von Mag. Johannes Verdross für die Stadt Innsbruck nutzbar zu machen, hat Bgm. Georg Willi schon wieder das Innsbrucker Stadtrecht gebrochen! Würden MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck derart oft die Dienstvorschriften brechen, wie Georg Willi das Innsbrucker Stadtrecht, sie hätten garantiert zu Recht schon längst das Kündigungsschreiben vom Bürgermeister höchstpersönlich am Tisch!“
In der Gemeinderatsitzung vom 27.05.2021 haben die Gemeinderatsparteien „Für Innsbruck“, „Innsbrucker Volkspartei“. „FPÖ Innsbruck – Rudi Federspiel“, „NEOS“; „Liste Fritz“ und „Gerechtes Innsbruck einen Dringenden Antrag eingebracht, mit welchem Bürgermeister Georg Willi beauftragt werden sollte, mit dem stellvertretenden Finanzdirektor Mag. Johannes Verdross Gespräche zu führen,
damit Mag. Verdross über den 30.06.2021 hinaus und Antritt seines Ruhestandes weiterhin für die Finanzabteilung der Stadt Innsbruck zur Verfügung steht, und den neuen Finanzdirektor in die Abläufe der Stadt Innsbruck sowie der unerlässlichen Budgeterstellung 2022 einzuarbeiten. Bürgermeister Georg Willi wies diesen dringenden Antrag gemäß Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates vor der Abstimmung über die Zuerkennung der Dringlichkeit zurück. Das Gerechte Innsbruck hat am 9. Juni 2021 bei der Aufsichtsbehörde des Landes Tirol gegen diese fragwürdige Zurückweisung des Dringenden Antrages von Bgm. Georg Willi eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht. „Die Aufsichtsbehörde teilt in ihrem Schreiben an die Gemeinderatsfraktion Gerechtes
Innsbruck vom 13. Oktober 2021 mit, dass die Zurückweisung des Dringenden Antrags in der Sitzung des Innsbrucker Gemeinderats vom 27. Mai 2021 noch vor der Abstimmung über die Zuerkennung der Dringlichkeit nicht zu Recht erfolgte.
Die Intention des übermittelten Dringenden Antrages zielte klar darauf ab, den personellen Übergang in der Finanzabteilung der Stadt Innsbruck zu erleichtern und zu unterstützen. Der Auftrag, diesbezüglich Gespräche zu führen, stellt keine rechtswidrige Maßnahme dar und ist – auch angesichts der grundsätzlichen Zuständigkeit des
Bürgermeisters in Personalangelegenheiten – kein unzulässiger Eingriff durch den Gemeinderat“, zitiert GR Gerald Depaoli die Aufsichtsbehörde des Landes Tirol. „Mit der Zurückweisung des Dringenden Mehrparteienantrages, um die Erfahrung von Mag. Johannes Verdross für die Stadt Innsbruck nutzbar zu machen,
hat Bgm. Georg Willi schon wieder das Innsbrucker Stadtrecht gebrochen! Würden MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck derart oft die Dienstvorschriften brechen, wie Georg Willi das Innsbrucker Stadtrecht, sie hätten garantiert zu Recht schon längst das Kündigungsschreiben vom Bürgermeister höchstpersönlich am Tisch!“ ärgert sich Gerald Depaoli, welcher von Bürgermeister Georg Willi einfordert, sich endlich ans Innsbrucker Stadtrecht zu halten.