Radfahrverbot mangels rechtsgültiger Verordnung für das Befahren des Emile-Béthouart-Steg mit dem Fahrrad?
GR Depaoli:„Sollte es sich bewahrheiten, dass es keine rechtsgültige Verordnung gibt, welche das Befahren mit dem Fahrrad erlaubt, besteht am Emile-Béthouart-Steg Radfahrverbot!“


„Am 30. Dezember 2015 erklärte die damalige grüne Vizebügermeisterin Pitscheider in einer Aussen-dung der Stadt, dass das Befahren des Emile-Béthouart-Steges aufgrund eines Ergebnisses eines Bürgerprozesses in Anpruggen erlaubt sei,“ teilt GR Gerald Depaoli mit.
„Nachdem besorgte Innsbrucker sich mit dem Anliegen an das Gerechte Innsbruck wandten etwas zu unternehmen, damit der Emile-Béthouart-Steg, welcher sich unmittelbar neben einem Altersheim be-findet, aufgrund der leider steigenden Rücksichtslosigkeit mancher Radfahrer wieder sicherer für die Fußgänger wird, hat das Gerechte Innsbruck damit begonnen die verkehrsrechtliche Situation beim Emile-Béthouart-Steg zu recherchieren, mit dem Ergebnis, dass es nach derzeitigem Wissensstand des Gerechten Innsbruck keine rechtsgültige Verordnung geben soll, welche das Befahren des Emile-Béthouart-Steges mit dem Fahrrad überhaupt erlaubt! Sollte es sich bewahrheiten, dass es tatsächlich keine rechtsgültige Verordnung gibt, welche das Befahren mit dem Fahrrad erlaubt, besteht am Emile-Béthouart-Steg Radfahrverbot! Die entsprechenden Radverbotsschilder beim Emile-Béthouart-Steg wären umgehend auch aus Haftungsgründen für die Stadt Innsbruck wieder anzubringen. Die Radfahrer können sich für das immer noch rechtsgültige Radfahrverbot bei den ressortzuständigen Innsbrucker Grünen bedanken, die es mutmaßlich nicht schaffen in einem Zeitraum von sieben Jahren unter zwei verschiedenen Verkehrsstadträtinnen und einem grünen Bürgermeister eine dement-sprechende rechtsgültige Verordnung zu erlassen, die das Befahren des Emile-Béthouart-Steg mit dem Fahrrad erlaubt,“ sagt Gemeinderat Gerald Depaoli.
„Der für Straßen-und Verkehrsrecht ressortzuständige Bürgermeister Georg Willi, wie auch Verkehrs-stadträtin Uschi Schwarzl müssen daher umgehend prüfen, ob es tatsächlich keine rechtsgültige Ver-ordnung gibt, welche das Befahren des Emile-Béthouart-Steges erlaubt, und gleichzeitig die bis 2015 rechtsgültige Verordnung über ein Radfahrverbot außer Kraft setzt! Ebenso sind gegebenenfalls not-wendige Schritte einzuleiten, um dem Innsbrucker Gemeinderat ehestmöglich eine gemeinsame Ver-kehrslösung für Fußgänger, Radfahrer und die Stadt Innsbruck am Emile-Béthouart-Steg zur Be-schlußfassung vorzulegen! Eine Verkehrslösung, welche gemäß den geltenden Rechtsvorschriften Fußgängern, wie auch Radfahrern, die rechtlich vorgeschriebenen Ausweichmöglichkeiten gewähr-leistet, um Unfälle zu verhindern“, fordert Gemeinderat Depaoli, welcher daran erinnert, dass die heutige Stadträtin Uschi Schwarzl 2015, als das Radfahrverbot von Vizebürgermeisterin Pitscheider unter möglichen gegebenen Umständen am Emile-Béthouart-Steg aufgehoben wurde, bereits die Vorsitzende des Verkehrsausschusses der Stadt Innsbruck war.

Team Gerechtes Innsbruck